📜 Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

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📜 Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Oktober 24, 2026 Förderung & Recht 0

Seit dem 29. Juli 2026 gilt in Deutschland nicht mehr das Gebäudeenergiegesetz (GEG), sondern das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Für alle, die eine Sanierung oder einen Heizungstausch planen, ändert sich damit einiges – und gleichzeitig wurde die Förderung neu sortiert.

Was sich beim Heizungstausch ändert

Die starre Vorgabe, dass jede neue Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien laufen muss, ist entfallen. Eigentümer können die Heizungsart wieder freier wählen:

✅ Wärmepumpe
✅ Fernwärme
✅ Hybridlösungen
✅ Biomasse
✅ weiterhin auch Gas und Öl

Aber: Bis 2045 müssen alle Brennstoffe klimaneutral sein. Ab 2029 soll Gas und Öl schrittweise ein Bioanteil beigemischt werden („Biotreppe“). Wer heute eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, sollte deshalb die künftigen Brennstoffkosten mitrechnen – nicht nur den Anschaffungspreis.

Förderung: neue Regeln seit 21. Juli 2026

Parallel wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst. Die wichtigsten Punkte:

💶 Einkommensbonus gestaffelt: 40 % bei einem Haushaltseinkommen unter 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €
👨‍👩‍👧 Familien: Das maßgebliche Einkommen wird mit Kindern einmalig um 10.000 € gemindert
📉 Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten wurden abgesenkt und sinken halbjährlich weiter
⏳ Klimageschwindigkeitsbonus: wird gestreckt und schrittweise reduziert – wer früh tauscht, profitiert

Bereits vor dem 20. Juli 2026 zugesagte Anträge sind von den Änderungen nicht betroffen.

Unsere Empfehlung

Weil Fördersätze und Obergrenzen in den nächsten Jahren weiter sinken, lohnt es sich, eine geplante Modernisierung nicht auf die lange Bank zu schieben. Wichtig ist eine saubere Reihenfolge: erst Bestandsaufnahme und Konzept, dann Vertrag mit der Fachfirma (mit Klausel, die ihn an die Förderzusage knüpft), dann Förderantrag – und mit den Arbeiten erst nach der Zusage beginnen. Wer zu früh loslegt, riskiert die Förderung.

Wir unterstützen Sie bei der Planung Ihres Sanierungskonzepts, stimmen die Maßnahmen mit Energieberatern und Fachfirmen ab und behalten die Umsetzung im Blick. 📞 Sprechen Sie uns an!

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Förderberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien von KfW und BAFA.

 

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